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Schallschutz

Sowohl das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als auch die hierzu erlassenen Verordnungen (z.B. für Verkehrslärm, Sport- und Freizeitlärm) sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm („TA - Lärm“) haben dazu geführt, dass Lärmbelästigungen vermindert werden. In Bereichen, in denen „Schallquellen“ (Gewerbe, Verkehr, Sport- und Freizeitanlagen) und Wohngebiete aneinander grenzen, ergeben sich aus Sicht des Schallschutzes aber immer noch unbefriedigende und zum Teil schwer lösbare Problemfälle.

Als schalltechnisches Beratungsbüro wollen wir unseren Beitrag für ein ruhiges und verträgliches Miteinander von Wohnen einerseits und Arbeiten, Mobilität und Freizeit andererseits leisten.

Neben der schalltechnischen Untersuchung (Schallimmissionsprognosen / Schallmessungen) der Geräuschentwicklung im Freien ist im Rahmen unserer Tätigkeiten auch die Raumakustik und in diesem Zusammenhang auch der Lärmschutz am Arbeitsplatz in den Fokus unserer Arbeiten gerückt.

Wir sind überregional tätig und beschäftigen Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung. Sie stehen unseren Kunden für die Beratung, für die Durchführung von Genehmigungsverfahren, für Besprechungen mit Behörden und für technische Gespräche mit Lieferanten zur Verfügung.

Unsere Beratungsleistungen erbringen wir nach dem neuesten Stand der Ingenieurwissenschaften und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit aller Maßnahmen. Wir stellen sicher, dass die einschlägigen Normen und Richtlinien eingehalten bzw. sinngemäß den speziellen Anforderungen angepasst werden.