Zum gesundheitlichen Schutz Ihrer Mitarbeiter sind in der „Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)“ Höchstwerte für Lärm definiert (sog. Auslösewerte, bezogen auf den „Tages-Lärmexpositionspegel“ (Lärm pro Arbeitstag)). Diese gilt es im täglichen Betrieb einzuhalten. In diesem Zusammenhang werden auch Anforderungen an die Raumakustik zur Reduzierung des Rauminnenpegels gestellt.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren (üblicherweise Industrie- und Gewerbebetriebe mit lärmreichen Fertigungsbereichen) ist neben dem Schallimmissionsschutz mitunter auch der Nachweis erforderlich, dass die Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV eingehalten werden.
Gern helfen wir Ihnen bei der raumakustischen Optimierung und der Auswahl der richtigen akustisch wirksamen Materialien (z.B. Lochkassettensysteme) projektbegleitend und / oder bereits in der Planungsphase. Darüber hinaus führen wir zur Überprüfung der umgesetzten oder umzusetzenden Maßnahmen raumakustische Nachhallzeitmessungen durch und vergleichen die Ergebnisse mit den Vorgaben, die sich aus der LärmVibrationsArbSchV ergeben. Ergänzend hierzu bieten wir Ihnen Rauminnenpegelmessungen zur Ermittlung des „Tages-Lärmexpositionspegels“ an.