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Standortgüte nach Inbetriebnahme

Die vor Inbetriebnahme der WEA berechnete Standortgüte muss nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren überprüft werden. Bei einer Abweichung der Standortgüte sind die Vergütungssätze anzupassen. Beträgt die Abweichung mehr als zwei Prozent sind die zu wenig oder zu viel geleisteten Zahlungen für das vorangegangene 5-Jahres-Intervall zu erstatten. Die Berechnungen hierzu sind genau in der Technischen Richtlinie 10 der FGW beschrieben. Der ggfs. angepasste Gütefaktor muss dem Netzbetreiber bis zum 65., 125. und 185. auf die Inbetriebnahme folgenden Monats vorliegen, damit der Anspruch auf eine Vergütung weiterhin besteht. Dieses Verfahren ist für alle WEA vorgeschrieben, die am Ausschreibungsverfahren teilgenommen haben (i.d.R. Genehmigung ab 2017).


Die IEL GmbH hat Anfang 2022 erfolgreich am ersten Ringversuch zur TR10 teilgenommen und wird auch am zweiten Ringversuch im Laufe des Jahres 2022 teilnehmen. Außerdem wird eine Akkreditierung zur Erstellung von Berichten zur Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme angestrebt. Die Auswertung der Produktionsdaten sowie die Ermittlung der Standortgüte erfolgt dabei vollständig mit der Software windPRO der Firma EMD International A/S, mit der wir erfolgreich den Ringversuch abgeschlossen haben.