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Standortgüte zur Inbetriebnahme

Die IEL GmbH ist für die Erstellung von Berichten zum Nachweis der Standortgüte zur Inbetriebnahme von Windenergieanlagen akkreditiert. Diese sind mit der Umstellung auf das Ausschreibungssystem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), welches am 01.01.2017 in Kraft trat, bei den Netzbetreibern einzureichen. Die Nachweise werden auf Basis der Technischen Richtlinie 6, Anhang C in Verbindung mit der Technischen Richtlinie 5 der FGW in der jeweils aktuellen Version von uns erstellt. Für die Berechnung der Standortgüte werden der Brutto-Energieertrag, der Parkwirkungsgrad sowie die Verluste aufgrund genehmigungsrechtlicher Auflagen benötigt, welche zuvor im Rahmen eines Windgutachtens ermittelt wurden.