Die IEL GmbH ist für die Erstellung von Berichten zum Nachweis der Standortgüte zur Inbetriebnahme von Windenergieanlagen akkreditiert. Diese sind mit der Umstellung auf das Ausschreibungssystem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), welches am 01.01.2017 in Kraft trat, bei den Netzbetreibern einzureichen. Die Nachweise werden auf Basis der Technischen Richtlinie 6, Anhang C in Verbindung mit der Technischen Richtlinie 5 der FGW in der jeweils aktuellen Version von uns erstellt. Für die Berechnung der Standortgüte werden der Brutto-Energieertrag, der Parkwirkungsgrad sowie die Verluste aufgrund genehmigungsrechtlicher Auflagen benötigt, welche zuvor im Rahmen eines Windgutachtens ermittelt wurden.