Für die Genehmigung von Windenergieanlagen muss der Nachweis geführt werden, dass die Orientierungswerte der täglichen und jährlichen Schattenwurfdauer nicht überschritten werden. Um dies zu gewährleisten, müssen die Windenergieanlagen teilweise abgeschaltet werden. Wir berechnen die Verluste, die sich aus den erforderlichen Rotorschattenwurf-Abschaltzeiten ergeben. Sofern wir die Rotorschattenwurfberechnung und die Rotorschattenwurf-Regelung erstellt haben, können diese Daten direkt für die Berechnung der Verluste weiterverarbeitet werden. Andernfalls besteht die Möglichkeit einer einfachen Berechnung der Verluste über den zeitlichen Anteil. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen die Anzahl der abzuschaltenden Stunden der einzelnen Windenergieanlagen.