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Verluste aus sektoriellen Betriebsbeschränkungen

Bei einigen Windparkplanungen führt ein dichtes Parklayout dazu, dass zur Gewährleistung der Standsicherheit der Windenergieanlagen sektorielle Betriebsbeschränkungen vorgenommen werden müssen. Dabei wird die durch Turbulenz im Strömungsnachlauf hervorgerufene Schwingungsbelastung einer Windenergieanlage bzw. der Bauteile herabgesetzt. Die Vorgaben stammen i. d. R. aus einem Turbulenz-Gutachten von darauf spezialisierten Gutachterbüros. Die daraus resultierenden Verluste können von uns individuell für mehrere Sektoren und Windgeschwindigkeitsbereiche konfiguriert und berechnet werden. Dabei kann sowohl eine Abschaltung wie auch ein Leistungsbeschränkung der Windenergieanlagen berücksichtigt werden. Sollten vom Hersteller angepasste Leistungskennlinien (z. B. mit speziell gepitchten Leistungskennlinien zur Reduzierung des Drucks auf die Flügel) zur Verfügung gestellt werden, so können auch diese bei den Berechnungen berücksichtigt werden.