Windgutachten / Windvorprognosen
Zur Einschätzung der Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojektes bieten wir zum einen für Vorabschätzungen die Erstellung von Windvorprognosen und zum anderen die Erstellung von Windgutachten nach der jeweils aktuellen Technischen Richtlinie 6 (TR6) der FGW an. In der Frühphase eines Projektes ist häufig noch kein vollständiges Windgutachten notwendig. Hier ist für den Investor oder Planer vielmehr entscheidend aus den präferierten Anlagentypen den für den Standort geeignetsten auszuwählen. Die Windvorprognose gibt dem Kunden die Möglichkeit, auf der besten zur Verfügung stehenden Datenbasis eine Entscheidung für einen Anlagentyp bzw. eine Nabenhöhe zu treffen. Die Windvorprognose kann außerdem als Grundlage eines Windgutachtens verwendet werden. Zur Absicherung des Investments wird i. d. R. ein Windgutachten benötigt. Dieses umfasst folgende Leistungen:
- Standortbegehung,
- die Ermittlung der Windverhältnisse am geplanten Standort,
- die Bestimmung des Energieertrages unter Berücksichtigung des Parkwirkungsgrades,
- ggf. die Berechnung von Mindererträgen und
- die detaillierte Betrachtung der Unsicherheiten für den prognostizierten Langzeitertrag.
Nicht für jeden Standort ist eine TR6-konforme Erstellung eines Windvorprognose oder eines Windgutachtens ohne vorherige Windmessung möglich. In diesen Fällen bieten wir eine einfache Windvorprognose bzw. einen nicht akkreditieren Bericht an. Oftmals kann nur aufgrund einzelner Punkte die Richtlinie nicht erfüllt werden, so dass wir unsere nicht akkreditieren Berichte möglichst nahe an der technischen Richtlinie orientieren.